Diese Überlegungen wurden als Brief an die Gemeinderäte für die Gemeinderatssitzung vom 23. 3. 2015 übergeben.
Die Haushalts- und Investitionsplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates. Diese Planung ist die Grundlage für die weitere Entwicklung der Gemeinde. Wir haben uns intensive Gedanken dazu gemacht und möchten unsere Überlegungen nachfolgend zur Diskussion stellen.
1. Zeitplan
Laut Gemeindeordnung (GO 65,2 ) muss die Haushaltssatzung einen Monat vor Beginn des Planungszeitraumes beschlossen werden. Wir halten es für sinnvoll, rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres mit der Planung anzufangen und den Haushalt auch vorher zu beschließen.
Uns ist bewusst, dass es zu diesem Zeitpunkt noch viele Unwägbarkeiten gibt (z. B. liegen Schlüsselzuweisungen, Einkommensteuerbeteiligungen, Investitionspauschale usw. noch nicht fest). Viele Gemeinden wollen sich nicht die Blöße geben, Haushaltszahlen falsch geschätzt zu haben und warten deshalb so lange wie möglich. Die kommunale Entwicklung kann auch im April nicht vollständig vorhergesehen werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass mit Unsicherheiten und (Risiko-) Abschätzungen geplant werden muss. Der Gemeinderat muss sich bewusst sein, dass einige Planzahlen (auch bei den Einnahmen) nur geschätzt werden können.
In Marktheidenfeld wird der Haushaltsplan mit Finanzplan usw. im September erstellt, im Oktober und November beraten und im Dezember beschlossen. Der Kämmerer Karl-Heinz Pilsl (Leiter der Finanzverwaltung und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unterfränkischer Kämmerer des Gemeindetages) sieht einen klaren Vorteil in der frühzeitigen Verabschiedung des Haushaltes: Man muss nicht auf die nach und nach bekannt werdenden Zahlen warten (und den HH-Entwurf entsprechend anpassen). Insbesondere kann man sich mit Beginn des Haushaltsjahres auf die Umsetzung des Haushalts konzentrieren und sich mit den wichtigen Aufgaben des neuen Jahres beschäftigen!
Herr Pilsl hat die Erfahrung gemacht, dass sich die meisten Abweichungen gegenseitig ausgeglichen hätten. Notfalls kann man im Mai oder Juni eine Nachtragshaushaltssatzung beschließen.
Wir sehen einen Vorteil in der frühzeitigen Planung sowohl für den Gemeinderat als auch für die Verwaltung. Eine Haushaltsbeschluss im Dezember oder Januar ist aber nur möglich, wenn der Gemeinderat akzeptiert, dass ein Teil der Ein- und Ausgaben geschätzt sind und wenn er entsprechendes Vertrauen in die Kämmerei hat.
Deshalb schlagen wir vor, dass wir dieses Jahr erst mal versuchen, mit der Planung früher anzufangen. Wir sollten mit der Vorberatung auf jeden Fall dieses Jahr (November oder Dezember) beginnen, so dass wir den Haushalt z. B. im Februar beschließen können. Im nächsten Jahr könnten wir dann eventuell noch einen Schritt weiter gehen.
2. Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm legt die Schwerpunkte der Gemeindeentwicklung fest. Damit ist es ein wesentliches Steuerungselement für die kommunale Entwicklung. Es weist über den Planzeitraum von drei Jahren hinaus und legt weitreichende Investitionsziele für die Zukunft fest.
Die Entwicklungsziele sind im Gemeinde-Entwicklungsprogramm (sofern vorhanden) ausgearbeitet. Im Investitionsprogramm wird der finanzielle und zeitliche Rahmen für einzelne Maßnahmen daraus festgelegt. Wenn kein Gemeinde-Entwicklungsprogramm vorliegt, muss der Gemeinderat die Ziele als Basis für das Investitionsprogramm vorher erarbeiten.
Unser Finanzplan ist zwar fein gegliedert, die einzelnen Projekte gehen daraus aber nicht klar genug hervor. Einen gesondertes Investitionsprogramm gibt es bisher nicht. Im Vorbericht sind die Investitionen projektbezogen dargestellt, weisen aber nur das geplante Haushaltsjahr aus.
Wir halten es deshalb für sinnvoll, das Investitionsprogramm gesondert vom Finanzplan aufzustellen. Alle geplanten Maßnahmen und Projekte sollten einzeln aufgeführt werden. Die Projekte werden nach Dringlichkeit und Prioritäten gewichtet (ausformuliert oder schematisch).
Da die Finanzplanung (Investitionsprogramm und Finanzplan) die Grundlage für die Haushaltswirtschaft bildet (GO 65,1) sollte die Beratung über die Entwicklungsziele und das Investitionsprogramm vor der allgemeinen Haushaltsberatung erfolgen (also dieses Jahr z. B. im Oktober oder November).
3. Vorbericht
Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Der Vorbericht 2014 war sehr übersichtlich und hilfreich. Er kann erheblich dazu beitragen den Haushaltsplan zu verstehen und zu bewerten. Deshalb ist es notwendig, dass er mit dem Haushaltsentwurf verteilt wird, um einen Einstieg in die Beratung zu liefern.
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