Antrag: Begründung der Themen nichtöffentlicher Sitzungen

Von: Aktiver Bürgerverein Heigenbrücken-Jakobsthal
An: Gemeinde Heigenbrücken

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Antrag

§ 19 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heigenbrücken wird um folgende Angabe ergänzt: „Für jeden Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung wird eine kurze Begründung angefügt, die darüber Aufschluss gibt, warum der jeweilige Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden muss“.

Begründung

Grundsätzlich sind alle Gemeinderatssitzungen öffentlich. Das ist in der bayerischen Gemeindeordnung Art. 52 (2) und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heigenbrücken § 16 (1) geregelt. Damit die wenigen Ausnahmen einem der berechtigten Gründe der Geheimhaltung leichter zugeordnet werden können, halten wir eine kurze Begründung für sinnvoll.

Wir haben zu diesem Thema eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

Mit freundlichen Grüßen,

Simone Schmedding (ABV)
Jochen Drechlser (ABV)
Stefan Roth (ABV)
Markus Kunkel (CSU)

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