Themen: P&R-Platz, Reparatur Kinderspielplatz, Nebengebäude Schule
Letzte Änderung: 30. 6. 2016
Die Ankündigung der Tagesordnungspunkte stand diesmal nicht auf der Heigenbrücken-Webseite. Das war sicherlich nur ein Versehen.
1. Bürgerfragestunde
Auf Anregung von Joachim Kunkel wurde die Bürgerfragestunde an den Tagesordnungspunkt 2 angeschlossen.
2. Informationen über den bisherigen Stand zum Bau des P+R Platzes sowie der Bushaltestelle an der neuen Zusteigestation
Der Bürgermeister präsentierte den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss, alle Entwürfe des Planungsbüros, Entwurfsvorschläge von Bürgern und Briefe mit Einwendungen. Dabei zeigte er kurz die Pläne über den Beamer und las alle Briefe dazu wörtliche vor.
Zu den einzelnen Ideen und Einwänden gibt es auch noch etwas zu sagen (folgt in Kürze).
Wichtigste „Erkenntnisse“ des Abends:
- Der Gemeinderat hat sich noch auf keine Variante festgelegt.
- Wenn die Gutachten alle vorliegen, soll die Öffentlichkeit informiert werden.
- Vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen die Bürger in einer Bürgerversammlung beteiligt werden.
Informationsvermittlung
Der ABV musste hart dafür kämpfen, dass Vorschläge für den Parkplatz und Diskussionsbeiträge öffentlich gemacht werden.
Die Art und Weise, wie die Informationen weiter gegeben wurden, war jedoch völlig unangemessen. Die Sachdaten wurden unstrukturiert und unübersichtlich dargestellt. Ohne Aufbereitung, Zusammenfassung und Hintergrundinformationen waren sie für die meisten Zuhörer unverständlich.
Eine Bürgerversammlung wäre außerdem sinnvoller gewesen, um eine Ideenaustausch und fruchtbare Diskussionen zu begünstigen.
Wegen der Komplexität des Themas und um eine fruchtbare Diskussion zu ermöglichen, hat der ABV eine Bürgerversammlung beantragt. Leider wurde dieser Vorschlag, der unserer Meinung nach auch vom Gemeinderat mitgetragen wurde, vom Bürgermeister nicht umgesetzt.
3. Behandlung des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung 2015
4. Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5. Entlastung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 4 GO
6. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung / Reparatur eines / des Spielgerätes am Kinderspielplatz "Hüttenwiesen"
Die Gemeindeverwaltung wollte ursprünglich das Spielgerät im Hüttenwiesenweg abreißen lassen und durch ein neues ersetzen, weil ein paar Bretter und Sprossen reparaturbedürftig waren. Der Bürgerverein setzte sich für eine Reparatur und den Erhalt des Spielgerätes ein (Anfangswert circa 15.000 Euro).
Leider gab es einige Fehlinformationen zu Spielplatzreparatur und -sicherheit (die dann auch in der Presse so weiter gegeben wurden).
Wir haben das Thema mit einem eigenen Beitrag aufgegriffen.
Es wurde beschlossen, dass für alle Spielgeräte der Gemeinde die verpflichtende Hauptinspektion durchgeführt werden soll. Dabei kann dann auch ein Reparaturplan für das Spielgerät am Hüttenwiesenweg erstellt werden.
Ergänzung vom 11. Juli 2016:
Die Prüfung der Spielgeräte fand am 12. Juli 2016 statt.
Stefan Roth hatte einen Reparaturvorschlag für das Spielgerät eingebracht. Deshalb hatte er ausdrücklich darum gebeten, bei der Prüfung dabei sein zu können. Die Gemeindeverwaltung hat in
jedoch nicht über diesen Termin informiert!
7. Beratung über den Abbruch des nicht mehr benötigten Schulgebäudes (Trakt 3) und Verbreiterung der Zufahrt zu den Grundstücken Schulstraße 12-18
Das Nebengebäude (der dritte Trakt) der Schule wurde damals bei der Sanierungsmaßnahme nicht mit saniert, weil die Kosten explodierten.
Wir sind der Meinung, dass zuerst weitere Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten geprüft werden sollten, bevor das Gebäude leichtfertig abgerissen wird.
Ein Bedarf könnte durchaus vorhanden sein: In Heigenbrücken gibt es kein Dorfgemeinschaftshaus; die Schule hat eventuell wieder mehr Platzbedarf (eine Schulklasse wird ab dem neuen Schuljahr in den Werkraum einquartiert); Vereine haben auch bereits angefragt.
Zu bedenken ist jedoch, dass das Gebäude zur Zeit sanierungsbedürftig ist (keine Toiletten, kein Strom, kein Wasser, keine Heizung).
So oder so, ob Erhalt oder Abriss, beides ist mit enormen Kosten verbunden, deshalb sollte eine Entscheidung wohl überlegt und nicht vorschnell getroffen werden. Alle möglichen Aspekte sollten gemeinsam mit den Bürgern diskutiert, erarbeitet und geprüft werden.
Markus Kunkel hat betonte, dass nicht nur die Bürger befragt werden sollten, sondern dass Aufgabe der Gemeinde ist, sich über ein sinnvolles Nutzungskonzept Gedanken machen.
Es wurde beschlossen eine Bürgerbefragung durchzuführen.
8. Verwaltungsmitteilungen
9. Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Gemeinderates
10. Vorlage von Bauanträgen
Dieser Tagesordnungspunkt ist so nicht zulässig. Es muss in der Tagesordnung genau benannt werden, um welche baulichen Maßnehmen es sich handelt.
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