In der Stellungsnahme des Landratsamtes zum Haushalts- und Finanzplan vom 1. März 2016 wird bemängelt, dass die Finanzplanung einige wichtige und vorgeschriebene Kriterien nicht erfüllt:
- Das Investitionsprogramm und der Finanzplan bauen auf einander auf und sollen zwei verschiedene Dokumente sein.
- „Eine Aufnahme in den Finanzplan kann also erst dann erfolgen, wenn der Gemeinderat die Entscheidung über die Realisierung, den Zeitpunkt und die voraussichtliche Finanzierung getroffen hat.“ In Heigenbrücken werde der Finanzplan eher wie ein „Maßnahmenkatalog“ behandelt. Es finden sich darin einige Projekte für die noch keine Umsetzung oder kein Zeitpunkt beschlossen wurden.
- Die Finanzplanung soll ausgeglichen sein. Das heißt jeder Investition soll eine Finanzierung gegenüber stehen. (Art. 70 Abs . 3 GO; § 24 Abs. 4 KommHVK)
Außerdem wies das Landratsamt darauf hin, dass der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt werden muss und eine ganzjährige Einsichtnahme möglich sein muss. So weit ich weiß, gibt es jedoch in diesem Punkt in Heigenbrücken nichts zu beanstanden.
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