Leitbild und Gemeindeentwicklungsplan (Seminar)

Wofür brauchen wir ein Leitbild?
Was bringt uns ein Gemeindeentwicklungsplan?

Ein Leitbild wird oft als leeres Gerede empfunden. Für einen Gemeindeentwicklungsplan wird oft keine Notwendigkeit gesehen.

Dennoch halten wir beides für sinnvoll und wichtig.

Die Bürgerwerkstatt „Neues Leben auf alten Gleisen“ hat nicht nur ein Konzept für die frei werdenden Bahnflächen vorgelegt, sondern auch viele Fakten zusammen getragen, die für die weitere Entwicklung von Heigenbrücken entscheidende Bedeutung haben (siehe Präsentation Eichler).

Der Demografische Wandel (weniger Einwohner und geringerer Anteil junger Menschen) hat Auswirkungen auf die gesamte Gemeinde: leer stehende Gebäude und Wohnungen, weniger Kinder in Kindergarten und Schule, mehr pflegebedürftige ältere Menschen, weniger aktive Mitglieder in den Vereinen, finanzielle Schwächung der Gemeinde usw.

Diesen Veränderungen müssen wir uns stellen!

Heigenbrücken hat viel Potential, um diese Herausforderungen zu meistern: Lebensmittelmarkt, Tante-Emma-Laden, Metzger, Bahnhalt, Grundschule mit Ganztageszweig, Hausarzt, Zahnarzt usw.

Diese bevorstehenden demografischen Veränderungen machen den Handlungsbedarf besonders deutlich. Aber natürlich ist eine Gemeinde immer Veränderungen unterworfen und muss sich anpassen und weiter entwickeln.

Wie kann uns ein Leitbild dabei helfen?

Wenn man ein Haus bauen möchte, hat man zuerst ein Bild im Kopf, wie es fertig aussehen soll - eine Vision. Anschließend plant man die Details und prüft Statik, Preis und andere Rahmenbedingungen. Danach legt man die einzelnen Aufgaben für Architekten, Bauarbeiter und Handwerker fest (Entwicklungsplan). Wer einfach drauflos baut, ohne zu wissen, wie das fertige Haus aussehen soll und welche Arbeitsaufträge dafür nötig sind, wird vielleicht auch ein Haus bekommen. Es wird aber hinten und vorne nicht zusammenpassen, wahrscheinlich hält es nicht lange; für viele Bewohner wird es ungeeignet sein und keiner fühlt sich darin wohl.

Wir müssen bei der Entwicklung unserer Gemeinde genauso eine Zielvorgabe machen. Wir können nicht alle Fragen im Zusammenhang mit den frei werdenden Bahnflächen, dem Pendlerparkplatz am Bahnhalt oder dem Leerstand im Ort beantworten, wenn wir nicht wissen, wie unser Ort in 20 Jahren aussehen soll; wenn wir nicht wissen, was für einen Ort wir haben wollen.

Wir brauchen zuerst eine Vision. Darin kommt zum Ausdruck, wie wir uns als Gemeinde verstehen wollen. Diese Vision zeichnet ein Zukunftsbild von Heigenbrücken in 15 oder 30 Jahren, das wir anstreben wollen.

Es gab in Heigenbrücken schon verschiedene Ansätze ein Leitbild zu entwickeln. Der Begriff "Leitbild" ist jedoch sehr schwammig. Oft werden darin so allgemeine Prinzipien benannt, die auf jede Gemeinde zutreffen können und deshalb als austauschbar gesehen werden. Manchmal geht das Verständnis aber auch so weit, dass konkrete einzelne Zielvorgaben und Handlungsempfehlungen verstanden werden.

Ob wir es nun Vision, Leitbild oder Entwicklungsplan nennen, es muss einen großen Rückhalt in der gesamten Bevölkerung haben und als gemeinsame, „offizielle“ Vision verabschiedet und wahrgenommen werden.
Nur, wenn alle dahinter stehen, ist es unsere gemeinsame Vision! Wir brauchen eine Vision das von den Bürgern, dem Gemeinderat und der Verwaltung getragen wird und ernst genommen wird.

Das geht nur, wenn sie gemeinsam mit den Bürgern entwickelt wird. Und sie muss natürlich auch die etwas unterschiedlichen Gegebenheiten von Heigenbrücken (Ortsteil) und Jakobsthal berücksichtigen.

Gemeindeentwicklungsplan

Basierend auf dieser Vision von einem zukünftigen Heigenbrücken wird ein detaillierterer Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet. Dieser Plan legt etwas detaillierter und konkreter Ziele und Grundsätze für die Entwicklung fest. Eine Gewichtung nach Prioritäten erleichtert ein Abwägen der Ziele im Konfliktfall.

In eine zweiten Schritt zeigt er mögliche Maßnahmen auf, wie diese Ziele erreicht werden können. Der Maßnahmenkatalog macht das Konzept erst vollständig. Er zeigt, dass die Vision nicht leeres Gerede ist und die Ziele tatsächlich erreichbar sind.

Bei allen Beschlüssen und Beratungen kann dann auf den Entwicklungsplan Bezug genommen werden. So kann jeder Beschluss einem Ziel oder einer Maßnahme im Entwicklungsplan zugeordnet werden.
Wenn ein Beschluss in Bezug auf den Entwicklungsplan fragwürdig ist, steht der Beschluss unter Verdacht grundsätzlich fragwürdig zu sein.

Mit Leitbild und Entwicklungsplan kann die Gemeinde zielgerichtet weiterentwickelt werden!

Es muss ein Prozess eingeleitet werden, der ein gemeinsam mit vielen Bürgern entwickeltes Leitbild der Gemeinde und ein Gemeindeentwicklungsprogramm zum Ziel hat.

Seminar zu Leitbild und Gemeindeentwicklungsplan

Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist ein Seminar zu diesem Thema nach Heigenbrücken zu holen.

Thema: Erstellung eines Leitbildes / Gemeindeentwicklungsplan
Referent: Klaus Stallmeister, Hallbergmoos, Bürgermeister a.D.
Ort: Gasthaus "Zur Frischen Quelle"
Zeit: 31. Januar 2015, um 10 Uhr (Dauer circa 4 Stunden)

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