Informationsfreiheit

Transparenz und Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. 

Die Gemeinde ist für die Bürger da und kümmert sich um die kommunalen Angelegenheiten im Sinne der Bürger. Entscheidungsbefugte Vertreter sind der Bürgermeister und die Gemeinderäte. Also sind die Verwaltung und der Gemeinderat den Bürgern über ihr Handeln Rechenschaft schuldig.

Das Geld z. B., das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, ihren verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern jederzeit unter Beweis zu stellen und gewünschte Informationen offen zulegen.

Jeder sollte das Recht auf voraussetzunglosen Zugang zu den Informationen haben, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind.

Bündnis für Informationsfreiheit

Um freien Zugang zu Informationen zu gewähren wurde 2006 auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz für Bundesangelegenheiten verabschiedet. Auf Landes- und Kommunalebene haben sich mittlerweile 11 Landesparlamente für Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze entschieden.

Da es bisher in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, haben sich seit 2004 dreizehn Organisationen (Transparency International, SPD, Humanistische Union usw.) zu einem Bündnis Informationsfreiheit für Bayern zusammengeschlossen.
Bisher haben sich über 60 Kommunen in Bayern für eine Informationsfreiheitssatzung entschieden (z. B. München, Würzburg, Kahl am Main).

Warum Informationsfreiheit?

Freie Information schafft Vertrauen
Auf manche Bürgern wirkt die Arbeit der Gemeinde und des Gemeinderates manchmal undurchsichtig und wenig nachvollziehbar. Das führt of zu Frustration und sinkender Bereitschaft wichtige Enscheidungen mitzutragen und zu unterstützen. 

Jeder soll Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen können. So kann verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewonnen werden.

Gemeinderat
Ein Gemeinderat kann nicht Experte in allen Bereichen sein. Deshalb ist es notwendig, dass er bestimmte Themen mit anderen (Experten) berät. Das geht aber nur, wenn die Informationen für jeden freigegeben und zugänglich sind.
Außerdem sind die Gemeinderäte als Vertreter der Bürger verpflichtet, die Bürger so weit wie möglich die in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Nur so kann die Wechselwirkung und Zusammenabeit von Bürgern und Gemeinde zu einem Gewinn werden.

Geheimhaltung
In vielen Unterlagen von Verwaltungsvorgängen sind vertrauliche Informationen enthalten: Persönliche Daten von Bürgern, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, staatsanwaltliche Ermittlungen, geheimdienstliche Erkenntnisse und anderes mehr.

Vertrauliche Informationen dieser Art sind durch Informationsfreiheit keinesfalls gefährdet, denn sie werden mit dem Gesetz ausdrücklich geschützt. Ein Informationsfreiheitsgesetz regelt nicht nur freien Zugang zu Informationen, sondern definiert auch genau alle sensiblen Bereiche und Ausnahmefälle, bei denen ein freier Zugang nicht legitim ist oder Schaden anrichten könnte.

 

Es gibt viele weitere Gründe für Informationsfreiheit, aber keine vernünftigen Argumente dagegen!
Das wird auch in dem Informationspapier des Bündnisses für Informationsfreiheit deutlich (PDF).

Arbeitskreis Transparenz und Gemeinderat

Wir setzen uns entschieden für Informationsfreiheit in Heigenbrücken ein. Wir wollen, dass der Gemeinderat eine Informationsfreiheitssatzung beschließt!

Auch, wenn Informationsfreiheit für viele ein selbstverständliches Gut sein mag, so ist das Thema in Heigenbrücken neu und muss erst mal verarbeitet werden.
Deshalb schlagen wir folgendes vor:
Es wird ein Arbeitskreis gebildet, der sich mit dem Thema Transparenz, Informationsfreiheit und der Arbeit im Gemeinderat beschäftigt. Dieser Arbeitskreis gibt schließlich eine Empfehlung ab über eine Informations­freiheits­­satzung und weitere Ansätze zur Gemeinderatsarbeit. In diesem Zusammenhang kann auch über ein Ratsinformations­system bzw. Bürger­informations­system beraten werden.

Einige kleinere Anregungen sollten jedoch schon in der Gemeindeordnung oder per Beschluss kurzfristig umgesetzt werden:

  • alle (vorläufigen) Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse werden Anfang des Jahres festgelegt und auf der Webseite veröffentlicht
  • alle Einladungen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen (Gemeinderat und Ausschüsse) werden im Internet veröffentlicht
  • alle Vorlagen (Anträge) der öffentlichen Sitzungen werden im Internet veröffentlicht (mittelfristig)
  • die Behandlung eines Themas oder Teilthemas in nicht-öffentlicher Sitzung muss in der Tagesordnung (oder Vorlage) begründet werden

verfasst von Jochen Drechsler für den Bürgerverein
teilweise zitiert von der Webseite des Bündnisses Informationsfreiheit

Zusammenfassung der Links auf informationsfreiheit.org

Öffentliche und Nicht-Öffentliche Sitzungen

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