Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Die Kommunalwahl in Bayern ist eine der kompliziertesten Wahlen für den Wähler! Es zeigt sich jedoch, dass der Wähler hier eine sehr gute Möglichkeiten hat, seinem Wählerwillen Ausdruck zu verleihen. 
Ich werde mich im Folgenden auf ein paar Aspekte der Wahl zum Gemeinderat und den Bürgermeister beschränken.

Ich empfehle, zuerst das hervorragende Video anzusehen und den Interaktiven Musterstimmzettel auszuprobieren.
Bei Bedarf können Sie diesen Text bezogen auf die Wahl in Heigenbrücken ergänzend lesen.

Wer sich genauer informieren möchte, findet sehr tiefgehende Informationen in den unten angegebenen Links.

Hier gibt es das Video des BR

Interaktiver Stimmzettel

Bitte unbedingt beachten:

Dieser interaktive Stimmzettel bildet die Gemeinderatswahl in Heigenbrücken mit allen Wahlmöglichkeiten ab (Listenwahl, Kandidatenwahl usw.) mit einem Unterschied. In Heigenbrücken stehen insgesamt 28 Stimmen zur Verfügung!
Viel Spaß bei der Probewahl!

Interaktiver Musterwahlzettel

Die Gemeinderatswahl

Bei der Gemeinderatswahl in Heigenbrücken gibt es drei Listen mit insgesamt 45 Kandidaten, die sich auf diese Listen verteilen. Der Wähler oder die Wählerin (nachfolgend sind immer sowohl weibliche als auch männlich Wähler gemeint) hat die Möglichkeit eine Liste als Ganzes und einzelne Kandidaten von verschiedenen Listen zu wählen. Dabei könne die Kandidaten zu einem gewissen Grad gewichtet werden.
Und das geht so:

Listenwahl

Die volle Wählerstimme setzt sich bei der Gemeinderatswahl in Heigenbrücken aus 28 Stimmteilen zusammen. Wenn man ausschließlich ein Kreuz oben auf einer Liste macht, bekommt die angekreuzte Liste alle 28 Stimmanteile.

Wenn zwei Listen angekreuzt werden, wird der Wahlzettel ungültig! Oben auf den Listen darf immer nur ein Kreuz sein.

Personenwahl

In allen drei Listen gibt es gute Kandidaten!
Wenn man mehrere Kandidaten von verschiedenen Listen wählen möchte, kann man die 28 Stimmteile auf die jeweiligen Kandidaten verteilen. Dabei darf man jedem einzelnen Kandidaten maximal drei Stimmen geben. Die Zahl der Stimm(teile) wird einfach bei dem Kandiadten eingetragen (1, 2, oder 3). Die gewählten Kandidaten können auf verschiedenen Plätzen auf unterschiedlichen Listen stehen.
Es dürfen insgesamt (alle Stimmteile zusammengenommen) jedoch nicht mehr als 28 Stimmen verteilt werden. Sonst wird der Wahlzettel ungültig!
So kann der Bürger also frei die Personen auswählen, die er für wichtig und kompetent hält.

Restliche Stimmen:

Wenn man von den 28 Stimme noch welche übrig hat, kann man zusätzlich auch eine (und nur eine!) Liste ankreuzen. Es werden dann die verbliebenen Kandidatenstimmen auf diese Liste verteilt (siehe unten).

Eine Liste umsortieren

Wenn man nur eine Liste unterstützen möchte, mit der Reihefolge der Kandidaten auf dieser Liste jedoch unzufrieden ist, kann man die Liste umgewichten. In dieser Liste, die man oben angekreuzt hat, kann man einzelnen Kandidaten auch wieder 1, 2 oder 3 Stimmen vergeben. Wenn man einen Kandidaten aus der Liste gar nicht wählen möchte, kann man ihn auch durchstreichen! Auch hier gilt wieder: Alle verbliebenen Stimmen, die nach der Personengewichtung noch übrig sind, werden von oben (in Listenrangfolge) auf die Kandiaten verteilt. Kandidaten, die bereits Einzelstimmen (oder eine Streichung) bekommen haben werden dabei übersprungen.

Warum werden manche Kandidaten mehrfach aufgeführt?

Wenn die verbliebenen Stimmenteile durch das Listenkreuz auf einer Liste verteilt werden, werden die Kandidaten von oben beginnen berücksichtigt. Ein Kandidat, der dreifach aufgeführt ist, bekommt bei dieser Verteilung auch drei Stimmenteile zugewiesen. Bis die restlichen Stimmen aufgebraucht sind.

Die Abrechnung !!

Im Heigenbrückener Gemeinderat gibt es 14 Sitze zu vergeben. Wenn die Stimmen ausgezählt werden, werden zunächst alle Stimmen (Stimmteile) der einzelnen Listen zusammengezählt.

Nach dem Verhältnis der Gesammtzahl der Stimmen für die einzelnen Listen (egal ob über Listenkreuze oder Einzelkandidatenstimmen) werden die Gemeinderatssitze in einem ersten Schritt den jeweiligen Listen zugeordnet.

Es ist also für die Verteilung der Sitze für die jeweiligen Gruppierungen erst mal egal, wie die Stimmen innerhalb der Liste auf die Kandidaten verteilt sind. Konkret, wenn ich die Hälfte meiner Stimmen der Liste A gebe und die andere Hälfte der Liste C, dann votiere ich für eine Verteilung der Sitze von je der Hälfte für die Liste A und die andere Hälfte für die Liste B.

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten

Erst, wenn die Gemeinderatssitze den jeweiligen Gruppierungen zugeordnet sind, wird eine Rangfolge der Kandidaten innerhalb der Liste erstellt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen (über die direkte Kandidatenwahl oder über die Verteilung der Listenstimmen) stehen weiter oben. Nach dieser Reihenfolge werden dann die Sitze innerhalb der Liste vergeben.

Die Bürgermeisterwahl

Da wir bei dieser Wahl nur einen Bürgermeisterkandidaten haben, findet sich auf dem Wahlzettel auch nur ein Kandidat.
Dennoch hat der Wähler zwei Möglichkeiten.
Er kann entweder ein Kreuz bei dem Bürgermeisterkandidaten (Werner Englert) machen. Oder er trägt in das freie Feld darunter einen eigenen Vorschlag für den Bürgermeisterposten ein. 
Auch wenn man davon gebrauch machen kann, wenn man das möchte, ist es sehr unwahrscheinlich, dass auf diesen Wege ein neuer Bürgermeister gewählt werden würde.
Ohne ein eindeutiges Votum für einen Kandidaten (Kreuz oder eigener Vorschlag) wird der Stimmzettel ungültig!

Damit hätte Werner Englert als neu gewählter Bürgermeister so wie so einen Platz im Gemeinderat. Die Einzelstimmen, die man Herrn Englert auf der Liste gibt, würden dann auf die Liste seiner Partei übertragen und dem nächsten in der Reihenfolge dieser Liste zu Gute kommen. 

Weiterführende Links

Informationsbroschüren der Bayerischen Landeszentrale und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014:

Weitere Informationen:

 

 geschrieben und zusammengestellt von Jochen Drechsler

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